Taxigenehmigung: Erteilung

* Taxigenehmigung Erteilung
* für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi muss eine Genehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden
* zuständig: Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

Beschreibung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Taxen unterliegt der Genehmigungspflicht.

Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs muss gewährleistet sein. Als Eigenkapital bzw. Reserven des Unternehmens müssen vorhanden sein:
    • bei PKW: 2.250,00 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.
  • Im Taxenverkehr ist zusätzliche Voraussetzung, dass das örtliche Taxengewerbe durch die Ausübung des beantragten Verkehrs nicht in seiner Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt wird. Dies ist der Fall, wenn die Zahl der in der jeweiligen Gemeinde wirtschaftlich einsetzbaren Taxen überschritten wird.

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