Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung

Beschreibung

Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Kraftomnibussen erfordert eine Gemeinschaftslizenz, die von der Stadt Braunschweig ausgestellt wird. Die Gemeinschaftslizenz wird auf den Namen der Verkehrsunternehmerin oder des Verkehrsunternehmers für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt, ist nicht übertragbar und enthält eine Seriennummer. In jedem Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz mitgeführt werden. 

Um eine Gemeinschaftslizenz zu beantragen, muss man entweder im Besitz einer nationalen Erlaubnis für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen sein oder gleichzeitig eine nationale Erlaubnis für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen beantragen.

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