Abmeldung (Wohnung)
Informationen zum Abmeldeverfahren beim Wechsel des Wohnsitzes.
Beschreibung
Eine Abmeldung ist nur noch in bestimmten Fällen erforderlich. Im Normalfall genügt die Anmeldung bei der neuen Gemeinde, in deren Bereich Sie umgezogen sind. Diese leitet die notwendigen Informationen zur Abmeldung an die Stadt Braunschweig weiter.
Nur wenn Sie ins Ausland ziehen ist eine Abmeldung erforderlich.
Die Abmeldung kann
- persönlich,
- durch einen Bevollmächtigten oder
- schriftlich
erfolgen. Den Vordruck hierfür finden Sie unter "Downloads/Links".
Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde vorgenommen werden.