Bewohnerparkausweises, Erteilung eines
Bewohnerparkausweise berechtigen zur Nutzung von markierten Parkplätzen (Bewohnerparkplätze) in der Nähe der eigenen Wohnung. Markierte Parkplätze gibt es in verschiedenen Stadtbezirken.
Beschreibung
Um Bewohnern in Gebieten mit einer schwierigen Parksituation ein Parken in der Nähe ihrer Wohnung zu ermöglichen, sind in vielen Stadtbezirken Braunschweigs Bewohnerparkplätze ausgewiesen.
Zur Nutzung dieser Parkflächen können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen, sofern Sie mit Hauptwohnsitz in dem betreffenden Stadtbezirk gemeldet und Sie Nutzer/in eines Kraftfahrzeuges sind.
Wahlweise kann Ihnen der Bewohnerparkausweis für sechs Monate, ein Jahr oder zwei Jahre ausgestellt werden.
Pro Anwohner wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.
Einen Antrag zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises können Sie
- online über das Formular Parkausweis-Beantragung oder
- persönlich mit Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
stellen.
Die Ausstellung des Bewohnerparkausweises erfolgt seit dem 01.08.2026 in digitaler Form. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises in "Papierform" zum Auslegen erfolgt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung vor Ort. Die Zusendung von Bewohnerparkausweisen in Papierform erfolgt nicht.
Ein Bewohnerparkausweis stellt kein Anrecht auf einen Parkplatz dar. Es werden derzeit keine neuen Bewohnerparkplätze auf Anfrage eingerichtet.