Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

Geänderte Adress- und Personendaten müssen entsprechend mitgeteilt werden.

Beschreibung

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Dies bedeutet, dass inländische Familienstandsänderungen und Geburten vom Standesamt, über die Meldebehörde, an das Finanzamt übermittelt werden.

Bei Familienstandsänderungen und Geburten im Ausland wird das Meldeamt nicht informiert.

Bitte treten Sie in diesen Fällen mit der Meldebehörde in Kontakt.

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