Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
Geänderte Adress- und Personendaten müssen entsprechend mitgeteilt werden.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Dies bedeutet, dass inländische Familienstandsänderungen und Geburten vom Standesamt, über die Meldebehörde, an das Finanzamt übermittelt werden.
Bei Familienstandsänderungen und Geburten im Ausland wird das Meldeamt nicht informiert.
Bitte treten Sie in diesen Fällen mit der Meldebehörde in Kontakt.