Seite vorlesen Meldepflicht DetailsDokumente Wohnungsgeberbescheinigung GebührenEs fallen keine Gebühren an.Rechtsgrundlage Bundesmeldegesetz (BMG) (Öffnet in einem neuen Tab)FristenWenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden. KontaktOrganisationseinheiten Allgemeine BürgerangelegenheitenZuständige Mitarbeiter/innen Allgemeine Bürgerangelegenheiten Downloads / Links Anmeldung bei der Meldebehörde (Öffnet in einem neuen Tab) Anmeldung bei der Meldebehörde (Öffnet in einem neuen Tab) Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung (Öffnet in einem neuen Tab) Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung (Öffnet in einem neuen Tab) Abmeldung bei der Meldebehörde (Öffnet in einem neuen Tab) Abmeldung bei der Meldebehörde (Öffnet in einem neuen Tab)Links und Downloads Terminreservierung Allgemeine Bürgerangelegenheiten