Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

Beschreibung

Schwerbehinderten Menschen ohne Merkzeichen "aG" bzw. "Bl" im Schwerbehindertenausweis können auf Antrag zahlreiche Parkerleichterungen gewährt werden. Einzelheiten hierzu können Sie dem Merkblatt unter "Download/Links" entnehmen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel für das gesamte Bundesgebiet. Das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen ist nicht gestattet.

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Parkerleichterungen können Sie dem Merkblatt unter "Downlaods/Links" entnehmen.

Beantragung:

  • persönlich
  • schriftlich

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