Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschland

* Personalausweis für Deutsche mit ständigem Wohnsitz außerhalb Deutschlands Ausstellung
* Beantragung eines Personalausweises für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland
* ein persönliches Erscheinen beim
o zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Bürgeramt) oder
o bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung

ist erforderlich

* die Gebühren müssen bei der jeweiligen Behörde vor Ort bezahlt werden
* die Bezahlung der Gebühren ist nur bar oder mit girocard (Inland) oder Kreditkarte (Ausland) möglich
* Auskunft durch: Auswärtiges Amt
* Beantragung über:
o im Ausland: Antrag muss persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden.
o in Deutschland: Antrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in jedem Bürgeramt im Inland persönlich gestellt werden; ob der wichtige Grund anerkannt wird, sollte vorab telefonisch mit dem Bürgeramt abgesprochen werden;
* zuständig:
o bei Beantragung im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten
o bei Beantragung in Deutschland: Bürgeramt

Beschreibung

Als Deutsche(r) mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht im Inland nach dem Personalausweisgesetz.

Es ist Ihnen trotzdem möglich, bei einer Auslandsvertretung oder jeder Personalausweisbehörde im Inland einen Personalausweis zu beantragen.

Details

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise