Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

* Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung
* Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
* bei Namensänderung nach Scheidung ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
* Ausnahme: gültiger (vorläufiger / regulärer) Reisepass mit neuem Namen liegt vor
* Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
o Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
o Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
* Kosten:
o EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
o EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
o EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
o EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
o EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
* Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
* zuständig:
o Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz
o jede andere Personalausweisbehörde

Beschreibung

Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und es muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

AUSNAHME: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

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