Personalausweis, Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises haben Sie die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises haben Sie die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.