Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Details
Dokumente
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Ansprechpartner
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Anschrift und Erreichbarkeit
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Kontakt
Tel.:
0531 4706072
Fax:
0531 4706099
E-Mail-Adresse:
buergerangelegenheiten@braunschweig.de