Untersuchungsberechtigungsschein
Informationen zum Untersuchungsberechtigungsschein für die ärztlichen Erstuntersuchungen von Minderjährigen, die ein Beschäftigungsverhältnis beginnen möchten bzw. begonnen haben.
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der weiterhin anhaltenden hohen Verbreitung des Corona Virus wird von der bisherigen Antragstellung abgewichen. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann per E-Mail oder per Post angefordert werden. Bitte fügen Sie dem Vorgang ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (Personalausweis/Reisepass) bei.
Sie Erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein per Post.
Beschreibung
Beantragung (am Hauptwohnsitz):
- persönlich oder
- durch den gesetzlichen Vertreter
Um das Ausfüllen eines Vordruckes brauchen Sie sich nicht zu kümmern, dies wird von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich den Empfang des Untersuchungsberechtigungsscheins quittieren.