Einbürgerung

Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier Zuhause? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer.

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag und wird nach Prüfung und Feststellung eines Anspruchs durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde wirksam.

Wir können aufgrund der sehr hohen Antragszahlen aktuell leider keine Beratungen mehr anbieten.
Lesen Sie sich daher die nachfolgenden Informationen zum Antrag und Verfahrensverlauf sowie zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen bitte genau durch.

Daneben finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten im Reiter „Häufig gestellte Fragen/FAQ“.
Den Online-Antrag sowie wichtige Merkblätter und zusätzliche Informationen haben wir Ihnen unter dem Reiter „Erforderliche Unterlagen“ hinterlegt.

Beschreibung

Ausländer haben nach einem 8-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, wenn die unten angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der rechtmäßige Aufenthalt im Inland berechnet sich ab der Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Zeiten einer Duldung begründen grundsätzlich keinen rechtmäßigen Aufenthalt. 

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.

Zurzeit ist mit einer Wartezeit auf einen freien Termin von bis zu einem Jahr zu rechnen.

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Website des Fachbereichs (Öffnet in einem neuen Tab).

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