Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Der eAT ist mit einem Chip im Karteninneren ausgestattet, der neben den personenbezogenen Daten auch über eine Online-Ausweis- und Unterschriftenfunktion verfügt. Er ist jedoch grundsätzlich kein Ausweisdokument.

Beschreibung

Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

Sofern Sie die erstmalige Erteilung oder die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, informieren Sie sich bitte hier (Öffnet in einem neuen Tab).

Über die dort genannten online-Antragsstrecken können Sie digital einen Antrag auf Erteilung/ Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Erforderliche Dokumente werden im Rahmen dessen abgefragt. Zudem haben Sie die Möglichkeit weitere, für Ihren Aufenthaltszweck erforderliche Informationen und Dokumente hochzuladen.

Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis

Sie können für den Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis aufgrund des Ablaufs Ihres Reisepasses oder Verlustes des Reisepasses bzw. der Niederlassungserlaubnis ohne Termin am Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr vorsprechen. 

Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 in der Ausländerstelle Braunschweig eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

Sollten Sie zu diesem Termin nicht vorsprechen können, stellen Sie bitte eine Terminanfrage an service.sg1braunschweigde für einen individuellen Termin.

Bitte geben Sie hier Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Zeiten zu denen Sie vorsprechen können (Dienstag 8:30 Uhr bis 15 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr) an.

Sollte es sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen Übertrag handeln, wird die Mail aus Datenschutzgründen gelöscht. Für alle anderen Fragen prüfen Sie die zuständige Stelle bitte hier:

Ihre Ansprechpartner (Öffnet in einem neuen Tab)

Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr akzeptieren. Bitte nutzen Sie das Erfassungsgerät „SpeedCapture“ im Wartebereich 1 (allgemeine Bürgerangelegenheiten) oder Wartebereich 2 (Wartebereich 2). Planen Sie vor Ihrem Termin circa 15 Minuten Zeit hierfür ein. Nähere Informationen finden Sie unter "Hinweis".

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