Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Der eAT ist mit einem Chip im Karteninneren ausgestattet, der neben den personenbezogenen Daten auch über eine Online-Ausweis- und Unterschriftenfunktion verfügt. Er ist jedoch grundsätzlich kein Ausweisdokument.
Beschreibung
Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt, so dass mindestens eine weitere Vorsprache in der Ausländerbehörde zwecks Abholung erforderlich ist. Für die Herstellung sind 4 bis 6 Wochen zu berücksichtigen.
Die Ausländerbehörde ist somit nicht in der Lage, den Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu erteilen oder zu verlängern. Diese Regelung gilt auch bei Passüberträgen.
Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten, bis Sie aufgerufen werden.
Vorgehensweise, wenn der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) verloren oder gestohlen wurde:
Der eAT ist unauffindbar oder verloren gegangen:
Der Verlust ist der Ausländerbehörde unverzüglich anzuzeigen. Das Wiederauffinden des eAT ist ebenfalls unverzüglich der Ausländerbehörde zu melden.
Der eAT wurde gestohlen:
Der Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Bei Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels kann die Sperrung der Online-Ausweisfunktion über die Sperr-Hotline 0180 - 1 33 33 33 (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar) vorgenommen werden.