Ausländerangelegenheiten
Wir begrüßen Sie auf unseren Internetseiten, auf denen wir umfangreiche Informationen zu unserem Aufgabengebiet für Sie zusammengestellt haben.
Wir weisen darauf hin, dass es aktuell zu Problemen bei Zahlungen mit einer Debit-Karte kommen kann.
AKTUELLES FÜR KRIEGSVERTRIEBENE AUS DER UKRAINE
Ab sofort ist eine Registrierung aufgrund der Überquotierung von Asylsuchenden im Bundesland Niedersachsen bei der Stadt Braunschweig nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund ist eine Aufnahme/Registrierung nur noch in Einzelfällen möglich.
Lediglich für den Nachzug von Familienangehörigen einer Kernfamilie (Ehegatten, Lebenspartner, unverheiratete Eltern eines minderjährigen oder ungeborenen Kindes, minderjährige Kinder) wird eine Registrierung weiterhin angeboten.
Informationen zum Nachzug von Familienangehörigen und welche Unterlagen für diese Registrierung nötig sind, entnehmen Sie bitte unserem InfoschreibenPDF-Datei256,59 kB.
Für die Registrierung und eine erste Prüfung Ihres Anliegens können Sie zu folgenden Zeiten ohne Termin vorsprechen:
Dienstags: 08:30 – 09:30 Uhr
Bitte begeben Sie sich in den Wartebereich 2 der Ausländerbehörde und ziehen Sie dort am Automaten eine Wartenummer. Wenn Sie weder deutsch noch englisch sprechen, bringen Sie nach Möglichkeit jemanden mit, der beim Übersetzen hilft. Es ist kein Dolmetscher vor Ort.
Eine Abwesenheit aus Deutschland von bis zu 6 Monaten müssen Sie der Ausländerbehörde nicht melden, jedoch der Sozialleistungsbehörde.
Weiteres zum Thema Aufenthaltsrecht von Geflüchteten aus der Ukraine:
Die Bundesregierung hat im März 2022 das zentrale Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ (Öffnet in einem neuen Tab) eingerichtet, auf dem Sie viele Informationen und Hilfeangebote finden können.
VORSPRACHEMÖGLICHKEITEN
Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:
Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:
Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:
Sie können nur montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neuen Nationalpasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel):
Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihren neuen Nationalpass, Ihre Niederlassungserlaubnis, ein aktuelles biometrisches Foto und Bargeld oder EC-Karte mit.
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.
HINWEIS
Wir bitten in der Abteilung Bürgerangelegenheiten/Ausländerbehörde weiterhin Mund-Nasen-Bedeckungen in Form von medizinischen Masken oder FFP2 Masken zu tragen.
Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte:
- Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin.
- Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin.
- Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel. 470 - 6072)
Bitte halten Sie auch im Dienstgebäude den erforderlichen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ein. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
ZU DIESEM THEMA
Kontaktinformationen
Ausländerangelegenheiten
Adresse
Friedrich-Seele-Straße
7
38122
Braunschweig
Postanschrift
Abteilung Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Postfach 33 09
38023 Braunschweig
Kontakt
Fax:
0531 4706008
E-Mail-Adresse:
auslaenderbehoerde@braunschweig.de
Öffnungszeiten
Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde:
- Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 8 bis 11 Uhr
Freitag 8:30 bis 13 Uhr
Hinweis:
Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt.
Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten befinden sich weiter oben der Website.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler:
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich
Die gesamte Ausländerbehörde bleibt im Jahr 2023 an folgenden Tagen geschlossen:
01.01.2023 (Neujahr)
07.04.2023 (Karfreitag)
08.04.2023 (Karsamstag)
10.04.2023 (Ostermontag)
29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)
01.05.2023 (Tag der Arbeit)
18.05.2023 (Christi Himmelfahrt)
27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten)
29.05.2023 (Pfingstmontag)
03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit)
31.10.2023 (Reformationstag)
23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend)
25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag)
26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag)
30.12.2023 (Samstag vor Silvester)
31.12.2023 (Silvester)
01.01.2024 (Neujahr)