Anwendung von Tierarzneimitteln

Tierarzneimittel sind teilweise nur für bestimmte Tierarten und Anwendungszwecke zugelassen. Bei Tieren, die zur Erzeugung menschlicher Lebensmittel genutzt werden, sind Wartezeiten vorgeschrieben, um Rückstände in den Lebensmitteln zu verhindern.

Beschreibung

Tierarzneimittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie für die jeweilige Tierart und den beabsichtigten Anwendungszweck zugelassen sind.

In Einzelfällen kann der Tierarzt jedoch auch für Menschen gedachte Arzneimittel für die Anwendung beim Tier einsetzen oder Tierarzneien für andere als die vorgesehenen Tierarten verwenden.

Besonders strenge Anforderungen werden jedoch an den Einsatz von Tierarzneimitteln gestellt, wenn die behandelten Tiere der Lebensmittelgewinnung dienen. Hier ist nicht nur die Zulassung für die jeweilige Tierart vorgeschrieben, sondern auch die Einhaltung einer Wartezeit. Dies ist die Zeit, die nach der letzten Behandlung verstreichen muss, bevor von diesem Tier wieder Lebensmittel (Milch, Eier, Fleisch, Honig usw.) gewonnen werden dürfen.

Würde die Wartezeit nicht eingehalten, könnten die zulässigen Rückstandshöchstmengen im Lebensmittel überschritten werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage bei der Fachabteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

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