Untersuchung von landwirtschaftlichen Nutztieren

Für bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere sind regelmäßige Lebenduntersuchungen sowie zusätzlich Untersuchungen nach dem Tod der Tiere (Verenden oder Schlachtung) vorgeschrieben. Die Lebensuntersuchungen müssen vom Tierhalter beauftragt werden. Bestimmte Kosten werden von der Tierseuchenkasse übernommen.

Beschreibung

In verschiedenen Tierseuchenverordnungen ist geregelt, dass Rinderhalter ihre Tiere regelmäßig auf bestimmte Krankheiten untersuchen lassen müssen. Derzeit sind Untersuchungen vorgeschrieben auf Leukose, Brucellose und BHV 1. Rinder, die älter als 30 Monate alt sind, sind bei der Schlachtung oder auch beim Verenden auf BSE/TSE zu untersuchen.

Halter von Zuchtschweinen müssen ihre Tiere regelmäßig einmal im Jahr auf die Aujeszkysche Krankheit untersuchen lassen.

Wer Schafe hält, hat diese stichprobenartig auf Brucellose untersuchen zu lassen. Zusätzlich ist für Tiere, die älter als 18 Monate sind, im Fall des Verendens oder bei der Schlachtung die Untersuchung auf Scrapie (Traberkrankheit) vorgeschrieben.

Die Durchführung der Untersuchungen übernimmt der Bestandstierarzt, die Beauftragung erfolgt durch den Tierhalter.

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