Geburtsanzeige

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde angezeigt werden. Zur Anzeige sind die Eltern, sowie bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen zusätzlich die Träger dieser Einrichtung verpflichtet.
Für die Anzeige von Hausgeburten gelten besondere Bestimmungen.

Beschreibung

Bei Geburten im Krankenhaus (in Braunschweig: Städtisches Klinikum Celler Straße oder Krankenhaus Marienstift) erhalten die Eltern eine Geburtsanzeige. Diese muss vollständig ausgefüllt innerhalb einer Woche nach Geburt des Kindes beim Standesamt eingereicht werden. 

Unabhängig davon, wird zusätzlich die Geburt von dem Krankenhaus, in dem das Kind geboren ist, an das Standesamt übermittelt.

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