Geburtsbeurkundung

Sie erwarten Nachwuchs oder Ihr Baby ist bereits geboren? Herzlichen Glückwunsch!
Die Geburt eines Kindes ist ein aufregendes Ereignis für die ganze Familie!

Beschreibung

Die Beurkundung (Registrierung) eines in Braunschweig geborenen Kindes erfolgt unabhängig vom Wohnort der Eltern beim Standesamt Braunschweig.

Die Eltern bekommen nach der Entbindung im Krankenhaus eine "Geburtsanzeige" ausgehändigt. Diese muss ausgefüllt und von beiden Eltern unterschrieben und innerhalb einer Woche nach der Geburt im Rathaus-Altbau, Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig, abgegeben oder per Post übersandt werden. Auch die Abgabe der Unterlagen in der stationären Patientenaufnahme im Krankenhaus Celler Straße ist möglich.

Bei einer Hausgeburt übernehmen die Eltern oder die Hebamme die Anmeldung der Geburt beim Standesamt.

Auf der Rückseite der Geburtsanzeige werden der Vorname und Familienname des Kindes festgelegt. Achten Sie hierbei unbedingt auf die richtige Schreibweise (auch eventuelle Zeichen wie Akzente und Bindestriche), denn wir übernehmen Ihre Festlegung in den Geburtseintrag. Den Familiennamen des Kindes können Sie nach deutschem Recht bestimmen oder nach dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer von Ihnen besitzt. Für mehr Infos melden Sie sich bitte im Standesamt. Ist der Name beim Standesamt beurkundet, gilt dies als unwiderruflich und kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden!

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