Bestätigung der Wählbarkeit
WICHTIGER HINWEIS: Die Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 13. September 2026 sind bereits verstrichen (6. Juli für die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters und 20. Juli für die Wahl des Rates bzw. der Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig). Die folgenden Inhalte dienen ausschließlich zur Information.
Die Wählbarkeit wird bei Erfüllung der Voraussetzungen kostenfrei bescheinigt. Die Bescheinigung wird von jeder Person benötigt, die bei einer Wahl kandidieren möchte. Für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 werden Bescheinigungen für die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters, für die Wahl des Rates der Stadt und/oder für die Wahl eines Stadtbezirksrates ausgestellt.
Beschreibung
Das passive Wahlrecht, also das Recht, sich wählen zu lassen, kann einer Person direkt mit einem speziellen Dokument bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt durch die jeweilige Gemeinde.
In Braunschweig ist das Wahlamt für die Überprüfung der Wählbarkeit und die Ausstellung der Bescheinigungen zuständig.