Wählerverzeichnis

Vor einer Wahl wird für jeden Wahlbezirk der Stadt ein Wählerverzeichnis erstellt. Dort werden alle Personen eingetragen, die am Stichtag mit Hauptwohnung in dem Wahlbezirk gemeldet sind und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Wer eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung.

Beschreibung

Nach dem Stichtag können Personen noch auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie z.B. gerade erst nach Braunschweig gezogen und für die Wahl grundsätzlich wahlberechtigt sind. Bei Kommunalwahlen geht das nicht.

Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nicht wählen! Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich daher erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.

Bis zu welchem Termin Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben. Alle wichtigen Termine zu einer Wahl finden Sie auch auf unseren Internet-Seiten. Für alle Fragen zum Wählerverzeichnis können Sie sich an das "Bürgertelefon Wahlen" wenden.

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