Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch in der Bauleitplanung
Beschreibung
Im Rahmen der Bauleitplanung ist eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit laut Baugesetzbuch vorgeschrieben. Bei der Entwicklung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen besteht die Möglichkeit innerhalb der Auslegungsfrist der Pläne eigene Vorschläge, Anregungen oder Bedenken (Stellungnahmen) in das Verfahren einzubringen.