Sonderstipendien für Künstlerinnen und Künstler im Zusammenhang der COVID-19-Pandemie
Der bisherige Corona-Kulturhilfsfonds der Stadt Braunschweig wurde mittels Ratsbeschluss am 13.07.2021 zu einem zeitlich befristeten Sonderstipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler im Zusammenhang der COVID-19-Pandemie umgewidmet, um zielgerichtet auf die geänderten Rahmenbedingungen und die aktuelle Fördersituation einzugehen.
Die Stadt bekennt sich damit auch mit Fortschreiten der Krise weiterhin zu ihrem Grundsatz, die vielfältige und lebendige Kunstszene in Braunschweig zu fördern und zu erhalten.
Beschreibung
Das Sonderstipendium richtet sich an freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Braunschweig, die haupterwerblich künstlerisch tätig sind. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von 5.000 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern. Mit den spartenoffenen Sonderstipendien sollen Künstlerinnen und Künstler darin unterstützt werden, trotz anhaltender Einschränkungen im Veranstaltungs-, Auftritts- und Ausstellungsbetrieb durch die Corona-Pandemie ihre künstlerische Arbeit fortzusetzen.
In den Anträgen, die bis zum 19. August 2021 entgegengenommen werden, wird neben persönlichen Daten eine aussagekräftige Beschreibung des künstlerischen Vorhabens gefordert. Diese sollte etwa 3000 Zeichen umfassen.
Details
Bemerkung
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung folgende Punkte:
- Lesen Sie sich zunächst die häufig gestellten Fragen aufmerksam durch.
- Lesen Sie sich alle Hinweise im Formular aufmerksam durch.
Was sollte ich noch wissen?
Häufig gestellte Fragen:
- Ich habe Fragen zu dem Sonderstipendium, an wen kann ich mich wenden
Bitte lesen Sie sich die Richtlinie zum Sonderstipendium sorgfältig durch. Die nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen bieten Ihnen ebenfalls eine Orientierung. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, können Sie eine E-Mail an folgendes Postfach senden: corona-kultursonderstipendiumbraunschweigde
- Für welchen Zeitraum gilt das Stipendium und in welcher Höhe?
Das Stipendium beginnt frühestens (in Abhängigkeit zur Gremienschiene der Stadt Braunschweig) am 01. Oktober 2021. Die im Rahmen des Stipendiums durchgeführte künstlerische Arbeit muss bis zum 28.02.2022 abgeschlossen werden. Die Zuwendung wird als fünfmonatiges Stipendium in Höhe von maximal 1.000 Euro monatlich in Form eines nicht rückzahlbaren einmaligen Zuschusses gewährt. Für Ensemble gilt derselbe Förderumfang von fünf Monaten à maximal 1.000 Euro.
- Wer ist antragsberechtigt?
Die Zuwendung kann an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler gewährt werden, die ihr Einkommen zu mind. 51 Prozent aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen. Künstlerisch aktive Gruppen können sich als Ensemble bewerben, sofern mindestens ein Gruppenmitglied die Tätigkeit im Haupterwerb ausübt. Der Nachweis über die professionelle künstlerische Tätigkeit ist durch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder durch Mitgliedschaft in einem einschlägigen künstlerischen Berufsverband oder Vereinigung zu erbringen. Alternativ kann die professionelle künstlerische Tätigkeit mit einer aussagekräftigen künstlerischen Vita (z. B. Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Musikhochschule, Kunsthochschule, Kunstakademie oder Publikationen, Produktionen, Auftritte, Stipendien, Preise, Referenzen oder sonstige Belege für das öffentlich wirksame künstlerische Schaffen, z. B. Medienberichte) erbracht werden.
Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, soweit Zuwendungsempfänger ihren Erstwohnsitz in Braunschweig haben. Die Meldung des Erstwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt muss vor dem 01. Juli 2021 erfolgt sein.
- Was sind die Voraussetzungen für das Sonderstipendium?
Die Gewährung des Stipendiums ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Arbeit zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Entgelt oder ein Honorar gezahlt wurde oder eine andere öffentliche Förderung (dazu gehört z. B. auch die städtische Projektförderung) bewilligt worden ist. Es ist durch den Antragsteller zu erklären, dass ihm keine anderweitigen Mittel für die Durchführung der künstlerischen Arbeit zur Verfügung stehen.
- Wie kann ich mich für das Sonderstipendium bewerben?
Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt vom 15. Juli 2021 bis zum 19. August 2021. Anträge werden ausschließlich in elektronischer Form entgegengenommen. Neben dem Antragsvordruck ist eine unterschriebene Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) beizubringen.
Dem Antrag ist eine aussagefähige und inhaltlich nachvollziehbare Beschreibung des künstlerischen Vorhabens, welches im Rahmen des Stipendiums umgesetzt werden soll, beizufügen (ca. 3000 Zeichen). - Für welche künstlerische Vorhaben wird das Sonderstipendium gewährt?
Es sind alle Bereiche der Kunst gleichberechtigt (Musik/Komposition, Bildende Kunst und Medienkunst, Film, Darstellende Künste, Literatur, Kleinkunst u.a. sowie Untersparten).
Das Sonderstipendium soll es Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, ein konkret benanntes, auch unter Corona-Bedingungen realisierbares Arbeitsvorhaben umzusetzen. Dabei geht es nicht zwingenderweise um die Erstellung eines Werkes, sondern auch um den allgemeinen künstlerischen Arbeitsprozess und Tätigkeiten, die mittelbar bzw. perspektivisch der künstlerischen Produktion zugutekommen.
Beispiele für förderfähige Vorhaben:
die Entwicklung künstlerischer Konzepte, Entwicklung neuer (zum Beispiel digitaler) Formate für die zukünftige Arbeit oder deren Vermittlung und Aufführung/Verbreitung, Recherchearbeiten für künftige künstlerische Arbeit/Forschung, Erstellen von Manuskripten und Konzepten, musikalische, literarische und gestalterische Werke, Publikationen in Wort, Bild und Schrift, Filme, Videos, Aufnahmen, Medienkunst, interaktive künstlerische Arbeiten, online Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten, Vernetzung und Fachaustausch auf nationaler und internationaler Ebene, Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung, regionalgeschichtliche Analysen mit einem Bezug zu Braunschweig, und ähnliche Vorhaben. - Was unterscheidet das Sonderstipendium von der Projektförderung der Stadt Braunschweig?
Im Gegensatz zur Projektförderung gilt Folgendes:
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist unschädlich.
- Es ist kein Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich.
- Es ist kein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis erforderlich.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, ihre durch das Stipendium ermöglichte künstlerische Arbeit in Form eines Tätigkeitsberichts (5000 Zeichen Textumfang; es können Referenzen in Form von Links/Verknüpfungen zu Websites angegeben werden) zu dokumentieren und diesen der bewilligenden Stelle unaufgefordert bis spätestens zum 31.03.2022 per E-Mail an corona-sonderstipendiumbraunschweigde zuzuleiten. Der Tätigkeitsbericht fungiert als Verwendungsnachweis. Der Fachbereich Kultur und Wissenschaft überprüft anhand des Tätigkeitsberichts, ob der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck erreicht worden ist.
Die Verwaltung des Stipendienbetrags obliegt der Antragstellerin, dem Antragsteller und ist ausschließlich für das eingereichte Stipendienprojekt zu verwenden. - Wie wird über die Vergabe der Stipendien entscheiden?
Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen und der Qualität der künstlerischen Vorhaben. Für die Beurteilung der künstlerischen Qualität der Einreichungen wird eine Auswahlkommission einberufen. Diese besteht aus Mitarbeitern der Verwaltung und externen Fachexperten. Die Besetzung erfolgt nach Beschlussfassung der politischen Gremien.
Sollten mehr förderfähige Antragstellungen vorliegen als Finanzmittel zur Verfügung stehen, wird unter angemessener Berücksichtigung aller Sparten, nach Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen und der künstlerischen Qualität aller Einreichungen, die Auswahl nach dem Losverfahren getroffen.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form eines freiwilligen Sonderstipendiums, auf das kein Rechtsanspruch besteht. - Wie und wann erfahre ich, ob ich das Sonderstipendium erhalte?
Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten nach Beendigung der Überprüfung aller eingereichten Anträge zeitnah, jedoch spätestens zum Start des Stipendiums (01.10.2021) einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Versand erfolgt an die im Antrag angegebene Adresse. - Wann werden die Stipendien ausgezahlt?
Nach dem Versand der Bewilligungsbescheide werden die Stipendien zeitnah an das angegebene Konto ausgezahlt. Die Auszahlung kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. - Kann das Stipendium zurückgenommen bzw. die Mittel zurückbezahlt werden?
Bei zweckmäßiger Verwendung müssen die Mittel nicht zurückgezahlt werden. Das Stipendium wird allerdings zurückgenommen, wenn Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Vergabe des Stipendiums somit zu Unrecht erfolgte. Die Mittel sind dann unverzüglich in voller Höhe zurückzuzahlen.
Auch kann eine Rückforderung erfolgen, wenn der Sachbericht nicht fristgerecht eingereicht wurde oder das angegebene Projekt nicht realisiert wurde. - Wie verhält sich das Stipendium zu anderen coronabedingten Zuschussprogrammen?
Andere coronabedingte Zuschussprogramme wirken sich nicht auf das Sonderstipendium der Stadt Braunschweig aus.
Die Gewährung des Stipendiums ist jedoch ausgeschlossen, wenn für dieselbe Arbeit eine andere öffentliche Förderung (dazu gehört z. B. auch die städtische Projektförderung) bewilligt worden ist.
Ob der Stipendienbetrag auf Überbrückungshilfen des Bundes oder des Landes angerechnet wird, erfahren Sie bei den jeweiligen Ansprechpartnern der Zuschussprogramme. - Zählt das Stipendium als Einkommen?
Bitte informieren Sie sich hierzu selbstständig oder kontaktieren Sie eine entsprechende Beratungsstelle (z.B. Steuerberatung) Ihrer Wahl.
Die Stadt Braunschweig kann Ihnen hierzu keine individuelle Beratung bieten.
Anschrift und Erreichbarkeit
Sonderstipendien für Künstlerinnen und Künstler im Zusammenhang der COVID-19-Pandemie
Kontakt
E-Mail-Adresse:
corona-kultursonderstipendium@braunschweig.de