Zweiter Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Beide Schulformen werden in Braunschweig angeboten.

Beschreibung

Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Beide Schulformen werden in Braunschweig angeboten. Zum Besuch des Abendgymnasiums (Abendschule) und des Kollegs (Tagesschule) ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

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