Blindenhilfe
Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen
Beschreibung
Zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen erhalten blinde Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Weiterhin haben zivilblinde Personen einen Anspruch auf Zahlung eines Landesblindengeldes.