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Landesblindengeld

- ganzer Leistungstitel: Blindengeld beantragen

- Verfahren ist für die antragstellende Person kostenfrei

- Festgestelltes Merkzeichen Bl (Schwerbehindertenausweis) als Grundvoraussetzung

-weitere Voraussetzung: gewöhnlicher Aufenthalt in Niedersachsen (bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung oder besonderen Wohnform in Deutschland (BRD) muss vor der dortigen Aufnahme der gewöhnliche Aufenthalt in Niedersachsen gewesen sein)

- Höhe der Leistung abhängig, ob sich die leistungsberechtigte Person in einer stationärer Einrichtung oder besonderen Wohnform befindet oder nicht und ob Leistungen bezogen werden, die teilweise auf das Landesblindengeld anzurechnen sind (z.B. Leistungen der Pflegeversicherung).

- zuständige Behörde: Der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt je nach Wohnsitz der antragstellenden Person.

Beschreibung

Landesblindengeld wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt, wenn das Merkmal "BL" nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) vorliegt.

Ab 2021 beträgt die Höhe des Landesblindengeldes 410,00 EUR, für Personen in Einrichtungen 205,00 EUR.

Leistungen der Pflegeversicherung werden wie folgt angerechnet:

  • Pflegegrad 2: 135 EUR 
  • Pflegegrade 3 bis 5: 165 EUR 

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