Amtsärztliche Untersuchung im Auftrag von Behörden

Amtsärztliche Untersuchung im Auftrag von Behörden führt der Amtsärztliche Dienst Braunschweig durch.

Beschreibung

Gesundheitszeugnisse und -gutachten werden nach entsprechender ärztlicher Untersuchung im Amtsärztlichen Dienst erstellt. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Erhebung der Krankheitsvorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie ggf. Laboruntersuchungen.

Amtsärztliche Untersuchungen im Auftrag von Behörden können aus folgenden Anlässen erforderlich sein:

  • Einstellungsuntersuchungen von Arbeitern, Angestellten und Beamten
  • Beurteilung der Beamtentauglichkeit
  • Adoption
  • Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
  • gesundheitliche Eignung zum Rettungsassistenten und -sanitäter
  • Befähigung zur Unterweisung in "Erster Hilfe"
  • Dienstfähigkeit von Beamten
  • Arbeitsfähigkeit von Angestellten
  • Begutachtungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
  • medizinische Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln
  • medizinische Notwendigkeit von Heil- und Sanatoriumskuren
  • für Gerichte: Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne
  • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen z. B. für Gericht und Ausländerbehörden
  • Feststellung der Fahreignung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

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