Amtsärztlicher Dienst

Im Amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes werden Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt, soweit sie durch Gesetz oder Verordnung von einem Gesundheitsamt, bzw. einem Amtsarzt oder einer Amtsärztin verlangt werden. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Erhebung der Krankheitsvorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie ggf. Laboruntersuchungen.

Untersuchung im Auftrag von Behörden, Gerichten und öffentlichen Institutionen

Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen

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Amtsärztliche Untersuchungen erfolgen durch:

Sachbearbeitung im amtsärztlichen Dienst erfolgt durch:

Erläuterungen und Hinweise