Amtsärztliche Untersuchung im Auftrag von Privatpersonen

Amtsärztliche Untersuchung im Auftrag von Privatpersonen führt der Amtsärztliche Dienst Braunschweig durch.

Beschreibung

In besonderen Ausnahmefällen können Privatpersonen das Gesundheitsamt beauftragen:

  • Studierende, wenn eine amtsärztliche Bescheinigung vorgeschrieben ist: Prüfungsunfähigkeit, Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit, Erlass der Studiengebühr
  • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
  • Bescheinigung der Verlängerung des Kindergeldbezuges für das Arbeitsamt, wenn der behandelnde Arzt keine Bescheinigung ausstellen kann

Die Untersuchungen sind in der Regel gebührenpflichtig.
Gebühren sind grundsätzlich vor der Untersuchung zu entrichten.
Bitte informieren Sie sich im Einzelfall.

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