Vollstreckungsbeamte

Beschreibung

Jede Kommune hat grds. das Recht (nicht die Pflicht) ihre eigenen Forderungen mithilfe von entsprechend befugten Außendienstmitarbeitern (Vollstreckungsbeamten) eigenständig zwangsweise beizutreiben.
Der Vollstreckungsbeamte ist in seinen Befugnissen und Aufgaben mit dem Gerichtsvollzieher vergleichbar. Kann dieser aber von jedem Bürger beauftragt werden, so ist der Vollstreckungsbeamte nur für Forderungen seines Dienstherrn zuständig. Eine Ausnahme bilden hier die von anderen Behörden gestellten Vollstreckungshilfeersuchen.
Der Vollstreckungsbeamte benötigt für seine Aufgabe einen schriftlichen Auftrag (Vollstreckungsauftrag), den er dem betreffenden Schuldner vorzeigen muss. Ebenso muss er speziell zur Ausübung seiner Tätigkeit ermächtigt sein, den Ausweis bzw. die Ermächtigung hat er auf Verlangen dem Schuldner vorzuzeigen.

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