Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Gärtnerin/Gärtner

Die vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

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