Grünordnungspläne

Beschreibung

Im Naturschutzrecht ist die Erstellung von grünordnerischen Begleitplänen zu den Bebauungsplänen gefordert. Darin werden alle Grün- und Spielflächen des Neubaugebietes dargestellt. Es werden Pflanzgebote für die einzelnen Grundstücke festgelegt (z.B. mindestens 1 Baum oder 5 Sträucher pro 500 qm Grundstück).

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