Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung
Beschreibung
Eine Ausnahme oder Befreiung vom Befahrensverbot in Landschaftsschutzgebieten (Öffnet in einem neuen Tab) ist bei der Unteren Naturschutzbehörde (Öffnet in einem neuen Tab) zu beantragen.