Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Landschaftsschutzgebiet "Okertalaue"© Stadt Braunschweig

Landschaftsschutzgebiete sind nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Braunschweig hat derzeit 18 Landschaftsschutzgebiete. Die Summe aller Flächen beträgt rund 3.395 ha, immerhin 17,7 % der Stadtfläche.

LSG in Braunschweig

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