Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau.
Klicken Sie einfach auf die Frage, die Sie interessiert. Auf den Breitband-Internetseiten finden Sie zudem grundlegende Informationen zu den aufgeführten Themen: Glasfaserausbau, Mobilfunk (Öffnet in einem neuen Tab).
Bitte beachten Sie die beiden unterschiedlichen Erschließungsvarianten (eigenwirtschaftlicher und geförderter Ausbau). Diese werden im jeweiligen untenstehenden Bereich kurz erläutert.
Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau
Durch die Eigeninitiative und mit den eigenen Mitteln der Telekommunikationsunternehmen (TKU) werden Straßenzüge bzw. Stadtteile in der Stadt Braunschweig ausgebaut. Bei der Festlegung der Ausbaugebiete spielt deren Wirtschaftlichkeit eine große Rolle. Daher werden oftmals vor dem Ausbau eines Stadtteils entsprechende Vorvermarktungen durchgeführt. Nach Erreichung der vom TKU gesetzten Quote wird grundsätzlich mit den Detailplanungen begonnen und der Ausbau vorangetrieben.
- Was wird unter Vorvermarktung bzw. Nachfragebündelung verstanden?
- Wo sehe ich, ob mein Haus einen Anschluss erhält?
- Was kostet mich ein Glasfaseranschluss?
- Muss mein Grundstück aufgegraben werden?
- Was, wenn ich keinen Anschluss möchte?
- Ein Telekommunikationsunternehmen baut in meiner Straße Glasfaser aus. Es gab Mängel in der Bauausführung bzw. mein Kabel-Anschluss wurde durchtrennt. Wer behebt diese?
- Wie werden unbebaute Grundstücke erschlossen?
- Warum baut ein TKU einen oder mehrere Stadtteile bzw. in einem Stadtteil einzelne Straßenzüge nicht aus?
Was wird unter Vorvermarktung bzw. Nachfragebündelung verstanden?
Die Begriffe bedeuten, dass sich das TKU durch eine Mindestanzahl von Bestellungen absichern will, damit sich der Ausbau für das Unternehmen auch lohnt. Hierfür lassen sie allen Interessenten angemessen Zeit, um die Möglichkeit zu haben, sich umfassend über die Vorteile der modernen Glasfaseranschlüsse zu informieren.
Wo sehe ich, ob mein Haus einen Anschluss erhält?
Alle Ausbaugebiete werden grundsätzlich innerhalb der Innovationskarte dargestellt.
Bitte beachten: Die Daten werden in der Regel jährlich angepasst.
Was kostet mich ein Glasfaseranschluss?
Der Anschluss Ihres Gebäudes mit Glasfaser bis zum Hausübergabepunkt ist während der Vermarktungszeit und zum Teil darüber hinaus grundsätzlich kostenfrei. Sollte während des vom TKU eingeräumten kostenlosen Anschlusszeitraumes die Eigentümerzustimmung nicht geben und das Gebäude erst zu einem späteren Zeitpunkt angeschlossenen werden, wären die Kosten für den Hausanschluss vom Eigentümer zu tragen. Die Preisgestaltung erfolgt durch die TKU und kann unterschiedlich sein.
Nach Unterzeichnung des (Gestattungs-)vertrages wird ein Anschluss bis in das Haus (normalerweise im Keller oder Hausanschlussraum) zur Verfügung gestellt.
Muss mein Grundstück aufgegraben werden?
Die Verlegung eines Glasfaserkabels erfolgt im Normalfall unterirdisch in einem Leerrohr. Sofern Ihr Gebäude nicht über ein freies Leerrohr bis zum öffentlichen Verkehrsraum verfügt, muss dies neu verlegt werden. Hierbei kommen je nach Untergrundbeschaffenheit und Länge der zu überwindenden Strecke unterschiedliche Verlegemethoden wie bspw. „Einschießen per Erdrakete“, Spülbohrung oder ggf. auch Verlegung im offenen Graben zum Einsatz. Die optimale Verlegemethode wird zwischen Ihnen und dem Dienstanbieter abgestimmt.
Was, wenn ich keinen Anschluss möchte?
Es besteht kein Anschlusszwang.
Eine Anschlussmöglichkeit würde dann im öffentlichen Raum und damit an Ihrer Grundstücksgrenze enden. Spätere Anschlussleistungen sind i.d.R. kostenpflichtig.
Ein Telekommunikationsunternehmen baut in meiner Straße Glasfaser aus. Es gab Mängel in der Bauausführung bzw. mein Kabel-Anschluss wurde durchtrennt. Wer behebt diese?
Bei Mängel in der Bauausführung wenden Sie sich als erstes direkt an das ausführende Unternehmen. Die Deutsche Telekom hat hierzu auf Ihrer Internetseite eine Hotline-Nummer veröffentlicht (0800 22 66 100), sowie eine E-Mail-Adresse (glasfaser.braunschweig@telekom.de), bei dem Sie Ihr Anliegen schriftlich mitteilen können. Wenn Sie vom Unternehmen keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die städtischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die den Glasfaserausbau betreuen, unter glasfaserausbau@braunschweig.de wenden. Sie werden Ihr Anliegen nochmal persönlich an das TKU herantragen.
Wenn Ihr Kabel-Anschluss durchtrennt worden ist, wenden Sie sich an Ihren Anbieter, bei dem Sie Ihren Anschluss gebucht haben. Dieser wird mit der entsprechenden Ausbaufirma in Kontakt treten und das Problem beheben.
Vodafone-Kunden können sich bei Störfällen hier melden.
Telekom-Kunden können sich bei Störungen hier informieren.
Wie werden unbebaute Grundstücke erschlossen?
Dort wird üblicherweise ein Abzweig bis zur Grundstücksgrenze gelegt. Bei der späteren Erschließung des Grundstücks kann dann an das am Grundstücksrand abgelegte Leerrohr angeschlossen werden.
Warum baut ein TKU einen oder mehrere Stadtteile bzw. in einem Stadtteil einzelne Straßenzüge nicht aus?
Das kann mehrere Gründe haben. Ein anderes TKU hat diesen Bereich bereits mit Glasfaser versorgt und/oder die Vorvermarktungsquote wurde in diesem Gebiet nicht erreicht. Bereits mit Glasfaser erschlossene Neubaugebiete bzw. Straßenzüge werden in der Regel nicht überbaut (sprich ein zweites Mal angebunden). Die TKU lassen sich von wirtschaftlichen Gründen leiten, die Kommune hat darauf keinen Einfluss.
Geförderter Glasfaserausbau
Aufgrund von Förderrichtlinien können bestimmte Adressen, die nicht eigenwirtschaftlich durch Telekommunikationsunternehmen (TKU) an ein Glasfasernetz angeschlossen wurden, mit finanzieller Unterstützung vom Bund, Land und der Stadt Braunschweig ausgebaut werden. Die Stadt Braunschweig hat hierzu im Vorfeld verschiedene Phasen (z. B. Markterkundung, Ausschreibungsverfahren, Antragsstellungen bei den Fördermittelgebern) durchzuführen, um bei positiver Bescheidung anschließend ein TKU mit der Erschließung zu beauftragen.
- Wer kann Anträge stellen und ist Zuwendungsempfänger beim geförderten Ausbau?
- Was ist ein Markterkundungsverfahren?
- Welche Voraussetzungen muss das Erschließungsgebiet für einen geförderten Ausbau erfüllen?
- Wo sehe ich, ob mein Haus bzw. mein Grundstück mit Fördermitteln ausgebaut wird?
- Warum wird meine Adresse nicht berücksichtigt?
- Besteht ein Anschlusszwang?
- Muss ich mich an den Kosten für einen geförderten Hausanschluss beteiligen?
- Wird es weitere Förderprogramme in Braunschweig geben?
Wer kann Anträge stellen und ist Zuwendungsempfänger beim geförderten Ausbau?
Anträge können nur Gemeinden, Landkreise, Verwaltungs- bzw. Kooperationsgemeinschaften und Gemeindeverbände stellen, die dann auch Zuwendungsempfänger sind.
Was ist ein Markterkundungsverfahren?
Vor jeder Beihilfengewährung bzw. vor Beantragung von Fördermitteln muss der Antragsteller (i.d.R. eine Komme wie die Stadt Braunschweig) zwingend eine Markterkundung durchführen. Dies hat den Hintergrund, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur oder zur Hemmung privater Investitionen führen soll. Deshalb werden die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abgefragt und sichergestellt.
Ein Markterkundungserfahren wurde in Braunschweig bereits durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass in den urbanen Gebieten Braunschweigs generell ein Kabelnetz zur Verfügung steht, welches auch in den kommenden Jahren für Privathaushalte ausreichende Bandbreiten bieten wird.
Welche Voraussetzungen muss das Erschließungsgebiet für einen geförderten Ausbau erfüllen?
Im Zuge der "Weiße-Flecken-Förderung" dürfen die potenziellen Erschließungsadressen eine Internetrate von 30 Mbit/s nicht überschreiten. Bei Schulen und in Gewerbegebieten gab es Sonderregelungen, die beispielsweise auf die Anzahl der Schulklassen bzw. internetbasierte Arbeitsplätze abstellten. Zudem durfte ein Telekommunikationsunternehmen nicht erklären, vorgenannte Adressen innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich auszubauen.
Wo sehe ich, ob mein Haus bzw. mein Grundstück mit Fördermitteln ausgebaut wird?
Auf der Interseite finden Sie unter https://www.braunschweig.de/digitalisierung-online-services/breitbandausbau/01-breitbandausbau-glasfaser.php Karten, die die förderfähigen Adressbereiche anzeigen. Darüber hinaus erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer Informationsanschreiben der Stadt Braunschwieg und der Telekom, die die geförderten Adressen auf Wunsch an das Glasfasernetz anschließen wird.
Warum wird meine Adresse nicht berücksichtigt?
Hier sollten Sie zuerst prüfen, ob es in Ihrem Wohngebiet andere Telekommunikationsanbieter gibt, die entsprechende Verfügbarkeitsraten von über 30 Megabit pro Sekunde anbieten. Ein weiterer Verhinderungsgrund könnte sein, dass ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Eigenausbaumeldung abgegeben hat und Ihr Wohngebiet eigenverantwortlich ohne Förderung mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde ausbaut.
Besteht ein Anschlusszwang?
Nein.
Muss ich mich an den Kosten für einen geförderten Hausanschluss beteiligen?
Sie müssen sich grundsätzlich nicht beteiligen, möglicherweise aber bei besonders entfernt gelegenen Adressen. Hierzu wird eine Abstimmung mit Ihnen erfolgen.
Wird es weitere Förderprogramme in Braunschweig geben?
Die Stadtverwaltung begleitet eng die geförderten sowie eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten der TKU. Sie wird im Rahmen der Möglichkeiten darauf hinwirken, dass es zu einem möglichst flächendeckenden Anschluss von Adressen im Stadtgebiet kommt. Ein weiterer geförderter Ausbau verbleibender Einzeladressen wird von der Breitbandkoordinierung regelmäßig geprüft.
Eigenwirtschaftlicher Mobilfunkausbau
Durch die Eigeninitiative und mit den eigenen Mitteln der Telekommunikationsunternehmen (TKU) wird das Mobilfunknetz in Braunschweig ausgebaut.
- Welche Mobilfunkbetreiber bauen das Mobilfunknetz aus?
- Was ist der Unterschied zwischen Mobilfunknetzbetreiber und – discounter?
- Warum gibt es vier Mobilfunkbetreiber und nicht ein Funknetz für alle?
- Können die Mobilfunkbetreiber zusammen einen Mobilfunkstandort nutzen?
- Was bedeutet Roaming?
- Was hat es mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber auf sich?
- Warum müssen beim Ausbau der fünften Genration mehr Mobilfunkmaststandorte vorhanden sein?
- Stellt die Stadt Braunschweig den Mobilfunkbetreibern kommunale Flächen oder Gebäude zur Verfügung?
- Wie wird auf die Sicherheitsabstände neuer Sendeanlagen geachtet?
Welche Mobilfunkbetreiber bauen das Mobilfunknetz aus?
Es sind vier Mobilfunkunternehmen am Netzausbau beteiligt – Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und seit ein paar Jahren baut sich 1&1 Drillisch auch ein eigenes Netz mit aus.
Was ist der Unterschied zwischen Mobilfunknetzbetreiber und – discounter?
Die Netzbetreiber sind als Provider aktiv und verkaufen ihre Tarife an die Endkunden. Sie stellen ihre Netze aber auch für anderen Anbietern oder Tochtergesellschaften zur Verfügung. Diese greifen auf die Netze der großen Betreiber zu und bieten ihre eigenen Tarife an. Dabei sind die Tarife dieser sog. Discounter häufig günstiger, können jedoch z.B. in der Datengeschwindigkeit eingeschränkt sein.
Warum gibt es vier Mobilfunkbetreiber und nicht ein Funknetz für alle?
Deutschland setzt, wie andere Länder in Europa darauf, dass unterschiedliche private Unternehmen Mobilfunknetze betreiben. Die Unternehmen stehen im Wettbewerb um Kundinnen und Kunden. Sie müssen sich daher immer wieder bemühen, attraktive Angebote zu offerieren. Um ihre Kundinnen und Kunden zu halten und möglichst neue zu gewinnen, müssen sich die Mobilfunkbetreiber anstrengen, ihre Netze auszubauen und günstige Preise anzubieten. Davon profitieren vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn der Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen gewährleistet technische Innovationen und bessere Netzstandards zu möglichst guten Konditionen und Preisen.
Zugleich ist der Bund verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine ausreichende und angemessene Mobilfunkversorgung sichergestellt wird. So erhalten die Mobilfunkbetreiber die notwendigen Frequenzen nur, wenn sie sich verpflichten, ihr Netz mindestens in einer bestimmten Qualität auszubauen (Versorgungsauflagen regeln zum Beispiel Mindestvorgaben für Bandbreiten und Netzabdeckung, bezogen auf die Zahl der Haushalte).
Können die Mobilfunkbetreiber zusammen einen Mobilfunkstandort nutzen?
Tatsächlich kooperieren die Mobilfunkbetreiber untereinander schon allein aus wirtschaftlichen Erwägungen, sofern es rechtlich zulässig ist. Eine Mehrfachnutzung eines Standorts findet häufig deshalb statt, weil die Errichtung eines neuen Maststandortes hohen Aufwand und Kosten verursacht. Die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen ist auch im Interesse der Stadt Braunschweig.
Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung von 2001 sagen die Mobilfunkbetreiber zu, in Abstimmung mit den Kommunen möglichst eine gemeinsame Nutzung von Standorten anzustreben. In Gebieten mit hoher Nachfrage sind dem aber technische Grenzen gesetzt. Dort wird häufig die an einem Mast- oder Dachstandort mögliche Kapazität schon von einem Mobilfunkbetreiber ausgeschöpft.
Zwischen November 2019 und Januar 2021 haben die Mobilfunkbetreiber untereinander Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Auf diesem Wege werden sie in den nächsten Jahren tausende Basisstationen gemeinsam nutzen. Die Kooperationen betreffen das „Whitespot-Sharing“ und „Greyspot-Sharing“ – also die gemeinsame Nutzung von Netztechnik in Funklöchern („Whitespot-Sharing“) sowie in Gebieten, wo nur ein Betreiber seinen Dienst anbietet („Greyspot-Sharing“). Die Kooperationen umfassen auch das „3G-Refarming“: Bestehende Sendemasten des inzwischen abgeschalteten 3G-Netzes werden auf 4G und 5G umgerüstet.
Was bedeutet Roaming?
Roaming ist die Nutzung eines Mobiltelefons in einem ausländischen Mobilfunknetz für Telefonate, Nachrichten und mobile Daten.
In der Vergangenheit sind Roaming-Gebühren beim Telefonat, bei Versenden von Nachrichten und beim Nutzen von Datendiensten aus dem Ausland angefallen. Seit dem 15. Juni 2017 gelten innerhalb der EU die gleichen Preise wie zu Hause. Dies regelt die EU-Roaming-Verordnung, welche im April 2022 neu verfasst worden ist. Mit in Kraft treten der neuen Verordnung ist es nun Verbraucher und Verbraucherinnen möglich nicht nur mit dem gleichen Preis wie zu Hause, sondern auch grundsätzlich mit der gleichen Qualität zu telefonieren, zu surfen und Nachrichten zu versenden („Roam-like-at-home“, RLAH).
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Was hat es mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber auf sich?
In einer freiwilligen Selbstverpflichtung haben sich die Mobilfunkbetreiber zu Forschung, Transparenz und Kommunikation beim Netzausbau verpflichtet. Das Papier ist zuletzt 2020 fortgeschrieben worden. Die Betreiber verpflichten sich zum Personen- und Gesundheitsschutz vor elektromagnetischen Feldern. Sie versichern, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Unterschreitung der Grenzwerte im öffentlich zugänglichen Bereich sicherzustellen. Die Grenzwerte sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes definiert. Auch mit der freiwilligen Selbstverpflichtung geben die Betreiber den Kommunen die Zusage, sie eng beim Mobilfunkausbau zu beteiligen.
Warum müssen beim Ausbau der fünften Genration mehr Mobilfunkmaststandorte vorhanden sein?
Dies ist auf die Frequenzen der Generationen zurück zu führen. Der Mobilfunk der zweiten bis vierten Generation (GSM, UMTS und LTE) nutzt Frequenzbänder zwischen 800 Megahertz und 2,6 Gigahertz. Diese werden zukünftig auch durch 5G mitgenutzt. Darüber hinaus wird 5G aber auch noch in einem neuen Frequenzbereich 3,4 bis 3,7 GHz, mit kürzeren Wellen eingesetzt werden. Diese kürzeren Wellen haben eine entsprechend kleine Reichweite. Die Frequenzbereiche der Standards 3G und 4G sind langwelliger und reichen damit weiter. Um ein flächendeckendes Mobilfunknetz der fünften Generation zu erreichen, müssen daher mehr Standorte errichtet werden.
Stellt die Stadt Braunschweig den Mobilfunkbetreibern kommunale Flächen oder Gebäude zur Verfügung?
Den Kommunen kommt sowohl beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau eine zunehmend wichtige Funktion zu. Dies folgt insbesondere daraus, dass viele für den weiteren Ausbau interessante Standorte im Eigentum der Kommunen und der kommunalen Unternehmen stehen. In Braunschweig werden die TKU hinsichtlich eines geeigneten Standortes tatkräftig unterstützt, sowohl bei der Zurverfügungstellung von passenden städtischen Liegenschaften als auch bei der Einholung von Genehmigungen für die Errichtung.
Wie wird auf die Sicherheitsabstände neuer Sendeanlagen geachtet?
In Braunschweig wird die Mobilfunkinfrastruktur weiter ausgebaut, sodass der neuste Standard 5G auch genutzt werden kann. Dafür wird vielerorts auf die 5G-Technik an bestehenden Standorten nachgerüstet. Es entstehen Mehr-Generationen-Funkanlagenstandorte. Neue Standorte sind dann erforderlich, wenn ein Gebiet bisher unversorgt war („weiße Flecken“) oder über bestehende Infrastrukturen nicht bedarfsgerecht versorgt werden kann.
Wenn ein geeigneter Standort gefunden ist, kommt die Bundesnetzagentur (BNetzA) ins Spiel. Sie überwacht die telekommunikationsrechtlichen Vorschriften und führt das Standortverfahren durch. Nähere Regelungen zum Standortverfahren enthält die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder.
Das Standortverfahren erfolgt für jeden Standort separat vor der Inbetriebnahme und wird mit der Erteilung einer Standortbescheinigung abgeschlossen. Hierzu ermittelt die BNetzA den erforderlichen standortbezogenen Sicherheitsabstand, der nötig ist, um die Grenzwerte einzuhalten.
Die BNetzA erteilt nur dann eine Standortbescheinigung, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des sogenannten „kontrollierbaren Bereichs“ liegt. Dies ist der Bereich, in dem der Betreiber bestimmen kann, welche Personen Zutritt haben oder in dem aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse der Zutritt von Personen ausgeschlossen ist. Die Anlage darf nur betrieben werden, wenn sich innerhalb des standortbezogenen Sicherheitsabstands keine Personen aufhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verweigert die BNetzA die Erteilung einer Standortbescheinigung und die beantragte Funkanlage darf nicht in Betrieb gehen.
Die einzuhaltenden Sicherheitsabstände werden für jede Anlage in der EMF-Karte (EMF: elektromagnetische Felder) der BNetzA veröffentlicht.
Geförderter Mobilfunkausbau
Auf Grund von Förderrichtlinien und Mitteln kann die Mobilfunkinfrastruktur in Kommunen gefördert werden. In Braunschweig ist dies durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau und die komplette Erschließung nicht erforderlich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Mobilfunkversorgung in Braunschweig gefördert wird?
Im Rahmen der Mobilfunkförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr werden Errichtung und Betrieb von passiver Mobilfunkinfrastruktur – also Mobilfunkmasten und deren Anbindung und Erschließung – gefördert. Eine Förderung findet nur in Gebieten statt, in denen keine leistungsfähige Mobilfunkversorgung vorhanden ist und auch nicht eigenwirtschaftlich, aufgrund von Versorgungsauflagen und vertraglichen Ausbauverpflichtungen, entstehen wird.
In Braunschweig ist bereits eine leistungsfähige Versorgung vorhanden. Damit ist Braunschweig grundsätzlich nicht berechtigt, Fördermittel einzuwerben. Zudem sind die Mobilfunkbetreiber dabei Ihre Netze eigenwirtschaftlich weiter auszubauen.