Bedeutung des Breitbandausbaus
In Deutschland nimmt die Digitalisierung eine immer bedeutsamere Rolle ein, wie z. B. bei Internet-/Streamingdiensten, im Schul- und Gesundheitswesen und in der Wirtschaft. Es ergeben sich Chancen und Potenziale, welche den Alltag und das Wirtschaften stetig verändern.
Eine flächendeckende und leistungsfähige Versorgung, sowohl kabelgebunden als auch kabellos, sollen allen Unternehmen, Bürgern und Bürgerinnen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Der flächendeckende Breitbandausbau ist in Zukunft ohne die Verlegung von Glasfaserkabel nicht denkbar. Dies ist unter anderem auch für den 5G-Ausbau entscheidend. Jeder Antennenstandort erfordert die Anbindung von Glasfaserkabel, um die Übertragung einer sehr großen Anzahl von Daten in Lichtgeschwindigkeit über kurze sowie größere Entfernungen zu gewährleisten.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Telekommunikationsunternehmen und Telekommunikations-Netzdienstleistern (TKU) bis zum Jahre 2030 - Gewerbegebiete bis 2021 - flächendeckend in Deutschland Gigabit-Netze zu schaffen. ‚Gigabitfähig‘ ist nicht automatisch gleichzusetzen mit ‚Glasfaser‘. Gigabitfähige Netze können Datenraten bis zu einem 1 GBit/s (=1.000 Mbit/s) im Download ermöglichen, was ggfs. auch mit Kupferleitungen (mit Einschränkungen) möglich ist. Über Glaserfaserleitungen sind sogar Datenmengen von mehreren GBit/s symmetrisch im Down- und Upload transportierbar. Daher wird eine Glasfaserinfrastruktur als das zukunftssichere Übertragungsmedium angesehen.
Rolle der Kommunen beim Breitbandausbau
Die Einflussnahme der Kommune, also der Stadt Braunschweig, auf einen leistungsfähigen Breitbandausbau ist jedoch aufgrund rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen beschränkt. Das heißt die Kommune kann und darf in vielen Bereichen nicht in eigener Verantwortung und eigener Zuständigkeit Infrastrukturmaßnahmen für den Breitbandausbau durchführen.
Der kabelgebundene Breitbandausbau hat grundsätzlich eigenwirtschaftlich durch die TKU zu erfolgen. Ein durch die öffentliche Hand geförderter Glasfaserausbau ist vom Gesetzgeber klar und eng begrenzt. Er darf aktuell nur in den sog. „weißen Flecken“, also dort, wo eine Download-Bandbreite von weniger als 30 MBit/s bzw. in sog. „grauen Flecken“ (Bandbreite weniger als 100 MBit/s), vorliegt, durch die Beantragung entsprechender Förderprogramme bei Bund und Land erfolgen. Bei Schulen und Gewerbegebieten fließt beispielsweise in die Bewertung ein, ob die vorhandenen Anschlüsse auch in den einzelnen Klassenräumen bzw. an jedem Arbeitsplatz nutzbar sind. Der geförderte Ausbau dient lediglich zur punktuellen Ergänzung, um eine möglichst lückenlose Breitbandversorgung zu erreichen. Das Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) erarbeitet gerade ein Förderprogramm, um die Erschließung von Haushalte zu fördern, die bereits mit 100 Mbit/s versorgt sind.
Eine Förderung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr im Bereich Mobilfunk findet nur in Gebieten statt, in denen keine leistungsfähige Mobilfunkversorgung (min. 3G) vorhanden ist und auch nicht eigenwirtschaftlich, aufgrund von Versorgungsauflagen und vertraglichen Ausbauverpflichtungen, entstehen wird. Dieses ist in Braunschweig nicht der Fall.
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