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Gesamtkonzept Wallring

Gesamtkonzept Wallring sowie die dafür erforderlichen Bebauungspläne:

Erläuterungsbericht

Luftbild des Wallrings

Der Wallring, der dem Verlauf der Okerumflutgräben folgt, umschließt als durchgängiger Grünbereich die Braunschweiger Innenstadt und stellt eines der bedeutendsten städtebaulichen und stadthistorischen Elemente der Braunschweiger Stadtgestalt dar. Er bildet gleichsam das "Rückgrat" der Stadt und verleiht ihr Individualität. Die Bebauung folgte dem unter der Leitung von Peter Joseph Krahe 1803 konzipierten Wallringplan. Danach bestimmen axial ausgerichtete Straßenräume, an denen sich großzügige parkartige Gärten mit repräsentativen Villen aufreihen, geometrisch geformte Plätze und im Kontrast dazu stehende naturnah gestaltete Parkanlagen bis heute das Bild.

Plan mit der Promenade von 1826

Oberstes Ziel der Stadtplanung war es schon immer, die in der Großform angelegten gestalterischen wie funktionalen Zusammenhänge des Wallrings zu erhalten und weiterzuentwickeln. So war der Wallring Thema verschiedener Planungen und Satzungen und als Baudenkmal genießt er einen besonderen Schutz. Bereits 1939 wurde für weite Teile des Wallrings ein Bebauungsplan erlassen - der IN 1 - der bis heute gilt. Zum Erhalt der Grundstruktur des Wallrings hatte die Stadt dann 1951 im Zusammenhang mit der Bauverordnung der Stadt Braunschweig eine Wallringsatzung als städtebauliches Regelwerk erlassen.

Die rechtskräftigen Planungsinstrumente (IN 1 und Wallringsatzung) entsprechen allerdings nicht mehr den heutigen Nutzungsanforderungen und beruhen auf längst veralteten Rechtsgrundlagen. Um den Charakter des Braunschweiger Wallrings auch zukünftig zu erhalten, ihn vor unerwünschten Fehlentwicklungen schützen und behutsam weiterentwickeln zu können, ist daher ein eindeutiges, den heutigen Regelungserfordernissen entsprechendes Planungsrecht nötig.

Für das Gebiet des Wallrings werden insgesamt vier Bebauungspläne erarbeitet, um auf den unterschiedlichen städtebaulichen Druck angemessen reagieren zu können.

Bis zur endgültigen Beschlussfassung der Bebauungspläne werden die Planungsziele durch Veränderungssperren gesichert.
Der Rat hat in seinen Sitzungen am 16.02.2010 sowie am 11.05.2010 Veränderungssperren für den jeweiligen Geltungsbereich der Bebauungspläne beschlossen.
Grundlage für die Erarbeitung der Bebauungspläne ist das vorliegende Gesamtkonzept. Es formuliert anhand einer umfassenden Bestandsanalyse Planungsziele für die weitere Entwicklung des Wallrings. Das Gesamtkonzept hat den Bereich des Wallrings als zentrale Betrachtungsebene und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Abschnitte innerhalb der Okerumflut. Nach Durchführung und Auswertung dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden die Bebauungspläne auf Basis des Gesamtkonzepts einzeln fortgeführt.

Die genauen Geltungsbereiche der noch zu erarbeitenden Bebauungspläne können den Plänen zu Beginn des Erläuterungsberichtes sowie dem Maßnahmenplan (Plan 5 - siehe weiter unten) entnommen werden.

Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden folgende Kriterien untersucht und aufgezeigt:

Auf der Grundlage der Bestandsanalyse wurden die folgenden Pläne erarbeitet. Sie dienen alle der Verdeutlichung der Planungsziele:

Plan 1: Art der baulichen Nutzung

Die Wohnnutzung wird gestärkt. Büro-und Geschäftshäuser ohne jegliche Wohnnutzung sollen künftig in den zu entwickelnden Wohnbereichen unzulässig sein. Abhängig von der Lage werden drei unterschiedlich stark geschützte Wohnbereiche entwickelt. Entlang der Wallstraßen und innerhalb der Okerumflut wird die Wohnnutzung am stärksten geschützt. Außerhalb der Okerumflut, im Übergang zu den Ringgebieten, werden auch nicht störende gewerbliche Nutzungen zulässig sein. Entlang der den Wallring kreuzenden Straßen sollen sich die Nutzungsspektren öffnen. Hier sind Büro- und Geschäftshäuser sowie andere wohnfremde Nutzungen zulässig. Im Bereich der Solitäre herrschen auch künftig die bestehenden Sondernutzungen vor. (PDF, 11,04 MB) mehr...

Plan 2: Maß der baulichen Nutzung

Abhängig von der bestehenden städtebaulichen Typologie und der Lage wurden in Bezug auf die Bebauungsdichte drei unterschiedliche Bereiche entwickelt. Entlang der Wallstraßen und innerhalb der Okerumflut ist ausschließlich eine straßenbegleitende, villenartige Bebauung mit überwiegend zwei Vollgeschossen zulässig. Diese Bebauung soll auch künftig von großen Gärten geprägt werden, sodass neue Hinterliegerbebauungen ausgeschlossen werden. Außerhalb der Okerumflut herrscht der straßenbegleitende Geschosswohnungsbau in offener Bauweise mit überwiegend drei Vollgeschossen vor. Entlang der den Wallring kreuzenden Straßen sind Geschossbauten in geschlossener Bauweise mit überwiegend drei bis vier Vollgeschossen zulässig. Solitäre oder Gebäudekomplexe dürfen auch vier oder mehr Vollgeschosse haben. In den späteren Bebauungsplanentwürfen werden ergänzend zu den an dieser Stelle formulierten Vorgaben voraussichtlich maximale Gebäudebreiten oder auch Mindest- bzw. Maximalhöhen von Gebäuden festgesetzt. mehr...

Plan 3: Grünflächen

Das Zusammenspiel öffentlicher und privater Grünflächen bildet im Bereich des Wallrings gleichsam einen "grünen Ring", der den Puffer zwischen der Innenstadt und den Ringgebieten bildet. Diesen "grünen Ring" gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der Plan stellt die vorhandenen und geplanten öffentlich zugänglichen Park- und Grünflächen dar. Zusätzliche öffentliche Grünflächen sind vorwiegend im Zusammenhang mit den beabsichtigten Wegen entlang der Oker vorgesehen. Darüber hinaus stellt der Plan die zu sichernden privaten Grünflächen dar. Diese Flächen sollen von Bebauung freigehalten werden. Die vorhandenen großkronigen Laubbäume sind zu erhalten. Entsprechende Festsetzungen werden in die Bebauungspläne aufgenommen. mehr...

Plan 4: Öffentliche Grünflächen und Wegeführung

Vor allem entlang des westlichen Umflutgrabens sollen neue Fußwege entstehen. Sie sollen durch neue Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser (Löwenwall, Heinrich-Mack-Straße, Holwedeklinik) sowie parallel dazu geführte öffentliche Grünflächen attraktiv gestaltet werden. Angestrebt wird ein fußläufiger Ringschluss, bisher als "Ufer- oder Okerwanderweg" oder auch als "Via Corona" bekannt, der dem Verlauf der Oker folgt. Er soll um entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser ergänzt werden. mehr...

Plan 5: Maßnahmenplan

Auf der Grundlage des Gesamtkonzepts werden Bebauungspläne aufgestellt. Die Umnutzung der Holwedeklinik wird auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbs in einem eigenen Bebauungsplan festgesetzt. Langfristig sind die geplanten Fußwege entlang der Oker sowie die damit im Zusammenhang stehenden Grünflächen, Aufenthaltsmöglichkeiten und Brückenbauten geplant. Die den Wallring kreuzenden und als städtebauliche Barrieren wirkenden Magistralen (Gieseler, Theodor-Heuss-Straße, John-F.-Kennedy-Platz - Wolfenbütteler Str., Kurt-Schumacher Str.) sollen langfristig städtebaulich gefasst und Torsituationen geschaffen werden. Der überdimensionierte Gieselerwall soll langfristig zurückgebaut werden. mehr...


Bearbeitung:

Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Braunschweig
Abteilung Stadtplanung,
Stand: April 2010

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38100 Braunschweig
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