Wilhelm-Raabe-Literaturpreis Vergaberichtlinien
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Vergaberichtlinien

Vergabegrundsätze für die Verleihung des "Wilhelm-Raabe-Literaturpreises durch die Stadt Braunschweig und Deutschlandradio/Deutschlandfunk"



Präambel


Zum Andenken an den Schriftsteller Wilhelm Raabe (1831-1910), der seit 1870 bis zu seinem Tod in Braunschweig gelebt und gearbeitet hat, wurde im Jahr 1944 der Wilhelm-Raabe-Preis gestiftet. Dieser Preis ist unverändert bis 1990 vergeben worden.

Im Rahmen modifizierter kulturpolitischer Zielsetzungen hat die Stadt Braunschweig in Zusammenarbeit mit Deutschlandradio/Deutschlandfunk  den Wilhelm-Raabe-Literaturpreis im Jahr 2000 neu konzipiert. Beide Partner würdigen damit das Lebenswerk Wilhelm Raabes und seine herausragende Geistesleistung in seiner Zeit.

Der Preis trägt den Namen "Wilhelm-Raabe-Literaturpreis der  Partner Stadt Braunschweig und Deutschlandradio/Deutschlandfunk".  Er wird seit dem Jahr 2010 jährlich vergeben, zuvor erfolgte die Preisvergabe im Rhythmus von zwei Jahren.

Zielsetzung und Kriterien

Mit der Verleihung dieses Preises zeichnen die Stadt Braunschweig und Deutschlandradio/Deutschlandfunk jährlich ein in deutscher Sprache verfasstes erzählerisches Werk  aus. Mit der Auszeichnung soll exemplarisch das bis zum Zeitpunkt der Preisverleihung publizierte literarische Schaffen gewürdigt werden. Ein neues Buch des Preisträgers muss im laufenden Kalenderjahr der jeweils aktuellen Vergabe erschienen sein.  

Preisgeld

Der Wilhelm-Raabe-Literaturpreis ist mit 30.000,- € dotiert.

Jury

Die Preisträgerin oder der Preisträger wird von einer neunköpfigen Jury ausgewählt, der Sprecher der Jury ist Redakteur des Programms Deutschlandfunk. Die Entscheidung gründet sich auf eine einfache Mehrheit der Mitglieder. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und von der Preiszuteilung ausgeschlossen.

Die Berufung der Jury obliegt einvernehmlich der Stadt Braunschweig und Deutschlandradio/Deutschlandfunk. Ihr gehören mit Sitz und Stimme an: Zwei Vertreter/innen der Stadt Braunschweig und ein/e Vertreter/in von Deutschlandradio/Deutschlandfunk und  sechs weitere von Mal zu Mal zu benennende Mitglieder, davon ist ein weiterer Sitz in der Jury von der internationalen Raabe-Gesellschaft  zu benennen. Das Stimmrecht der Stadt Braunschweig in der Jury wird von dem Dezernenten oder der Dezernentin für Schule, Sport und Kultur wahrgenommen. Den zweiten Sitz überträgt die Stadt dem Germanistischen Seminar der Technischen Universität Braunschweig.

Die Jurymitglieder haben das alleinige Recht, Vorschläge zur Preisverleihung einzubringen. Jedes Jurymitglied hat schriftlich zwei Titel zu empfehlen. Alle Vorschläge der Jury ergeben die Nominierungsliste, aus der die Preisträgerin/der Preisträger in einer oder mehreren Jurysitzungen mit mehrheitlicher Stimmenzahl der Mitglieder ausgewählt wird, hierbei ist die einfache Mehrheit der Stimmen ausreichend.  Bei der Durchführung einer Jurysitzung sind nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Jury anwesend ist. Das Beschlussverfahren ist erst mit der Zuleitung des Juryvotums an die offiziellen Repräsentanten der  Vertragspartner des Wilhelm-Raabe-Literaturpreises und deren Zustimmung abgeschlossen.

Es steht den Vertragspartnern frei, die Nominierungsliste der Jury nach Abstimmung gemeinsam öffentlich zu machen.

Beschlussverfahren

Die Entscheidung der Jury ist dem/der Oberbürgermeister/in der Stadt Braunschweig und dem Intendanten/der Intendantin von Deutschlandradio zur Kenntnisnahme zuzuleiten. Beide Vertreter der Donatoren haben ein Vetorecht in Bezug auf das Juryvotum. Sollte dieses ausgeübt werden, wird eine umgehende Abstimmung zwischen den Vertragspartnern über die Vergabe des Preises im laufenden Jahr erforderlich. Das gesamte Verfahren ist bis zu der endgültigen Verkündung vertraulich durchzuführen, die Jury gibt eine entsprechende Erklärung ab. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft wird im zeitlichen Umfeld der Verkündung der Preisträgerin/des Preisträgers mit einer Mitteilung informiert.

Preisübergabe:

Der Wilhelm-Raabe-Literaturpreis wird in einer öffentlichen Feierstunde im November verliehen.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung für den Wilhelm-Raabe-Literaturpreis nimmt der Fachbereich Kultur der Stadt Braunschweig, Abt. Literatur und  Musik, wahr. Postanschrift: Schlossplatz 1, 38100 Braunschweig.


Kurzfassung Wilhelm-Raabe-Literaturpreis

Kategorie:
Deutschsprachige Literatur (Erzählende Literatur).

Donatoren:
Stadt Braunschweig;  Deutschlandradio/Deutschlandfunk.

Gründungsjahr:
1944. Neufassung im Jahr 2000, Änderung des Vergaberhythmus` auf Jährlichkeit im Jahr 2010, Verleihung  im November.

Intention:
Würdigung des Lebenswerkes Wilhelm Raabes,  seiner herausragenden Bedeutung für das Geistesleben seiner Zeit und Unterstützung der aktuellen deutschsprachigen Gegenwartsliteratur.

Verleihungsmodus:
Jährliche Auszeichnung (30.000€) für ein in deutscher Sprache verfasstes erzählerisches Werk. Es muss im Jahr der Preisvergabe erschienen sein.

Auswahlverfahren:
Ernennung durch eine von der Stadt Braunschweig und dem Deutschlandradio/Deutschlandfunk berufene 9-köpfige Fachjury.

Hinweis:
Eigenbewerbung nicht möglich.

Anschrift:
Stadt Braunschweig
Fachbereich Kultur,
Abt. Literatur und Musik
Schlossplatz 1, 38100 Braunschweig
Tel.: (0531) 470 4840
Fax: (0531) 470 4809
Ansprechpartnerin: Dr. Annette Boldt-Stülzebach
Email: annette.boldt-stuelzebach@braunschweig.de

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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