Abgeordnete

Die Bezeichnung der Mitglieder der Landtage, des Bundestages, des Europäischen Parlamentes sowie der kommunalen Vertretungen (Rat der Stadt) lautet Abgeordnete. Die Abgeordneten vertreten das ganze Volk und werden von diesem nach den Grundsätzen demokratischer Wahlen für eine bestimmte Zeit gewählt. Sie sind an Aufträge und Weisungen von anderen (z.B. ihrer Partei) nicht gebunden.

Landtag

Der Niedersächsische Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. Davon werden 87 in den niedersächsischen Wahlkreisen direkt über die Erststimme und 48 über die Landeswahlvorschläge der Parteien (Zweitstimme) gewählt. Die Gesamtzahl der Abgeordneten kann sich durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate erhöhen.

Bundestag

Der Deutsche Bundestag besteht gem. § 1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes aus 598 Abgeordneten. Davon wird die Hälfte über die Kreiswahlvorschläge in den 299 Wahlkreisen direkt gewählt, die zweite Hälfte über die Landeslisten besetzt. Die tatsächliche Zahl der Abgeordneten kann sich durch Überhangmandate und seit 2013 durch dann fällige Ausgleichsmandate erhöhen.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament besteht aus 705 Abgeordneten, davon 96 aus Deutschland. Die Wahl der deutschen Abgeordneten erfolgt ausschließlich über Listenwahl. Dabei können Parteien und sonstige politische Vereinigungen Listen für jedes Bundesland oder eine Gesamtliste für alle Bundesländer aufstellen.

Rat der Stadt

Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Braunschweig sind demnach bei den Kommunalwahlen 54 Mitglieder im Rat zu wählen. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist das 55. stimmberechtigte Mitglied, welches direkt gewählt wird. 

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