Ausgleichsmandate

Bei der Bundestagswahl und der Landtagswahl gibt es so genannte Überhangmandate. Diese wurden bis zu einer Wahlrechtsreform 2020 durch die sogenannten Ausgleichsmandate mit Blick auf den bundesweiten Zweitstimmenproporz vollständig ausgeglichen.

Seit der Wahlrechtsreform 2020 wird erst nach dem dritten Überhangmandat ausgeglichen. Es wird die Gesamtzahl der Sitze so lange vergrößert, bis die Überhangmandate im Verhältnis ausgeglichen sind und sie für eine Partei keinen relativen Vorteil mehr darstellen. Die den einzelnen Parteien zugewiesenen Sitze werden auf die Landeslisten der Parteien nach ihrem dortigen Zweitstimmenanteil verteilt. Dabei entfallen auf jede Landesliste mindestens so viele Sitze wie die Partei Direktmandate erworben hat.

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