Überhangmandate

Gewinnt eine Partei bei Bundestags- oder Landtagswahlen mehr Direktmandate (Erststimme), als ihr nach Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, erhält sie diese Sitze trotzdem als sogenannte Überhangmandate. Um das Verhältnis des Zweitstimmen-Ergebnisses nicht zu verändern, werden an die anderen Parteien Ausgleichsmandate vergeben. Dadurch steigt die Anzahl der Sitze im Parlament über die gesetzlich vorgesehene Anzahl (Bundestag 598, Niedersächsischer Landtag 135).

 

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