Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland.
Er besteht aus 598 Abgeordneten (zzgl. Überhang- und Ausgleichsmandate) und wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Wahl zum Bundestag ist eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl.
Jede wählende Person hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Wahlkreiskandidatin oder der Wahlkreiskandidat gewählt. Kandidatinnen und Kandidaten, die mit einfacher Mehrheit in einem der 299 Wahlkreise (Braunschweig bildet dabei einen Wahlkreis) gewählt wurden, ziehen auf jeden Fall in den Bundestag ein.
Über die Gesamtverteilung aller Sitze und somit über das Kräfteverhältnis der Parteien entscheidet jedoch die Zweitstimme, mit der die Landesliste einer Partei gewählt wird.