Gemeindewahlbereich

Bei den Kommunalwahlen werden große Wahlgebiete meist in mehrere Wahlbereiche unterteilt. Die Frage, ob eine Unterteilung erfolgt und wie viele Bereiche gebildet werden können oder müssen, hängt dabei von der Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder ab.

Wahlgebiete, in denen bis zu 33 Ratsmitglieder zu wählen sind, bilden einen Wahlbereich. Darunter fallen auch alle Stadtbezirke Braunschweigs. Zwischen 34 und 39 Ratsmitgliedern können 2 Bereiche gebildet werden. Ab 40 Ratsmitgliedern muss das Wahlgebiet, je nach Ratsgröße, in 2 bis 14 Wahlbereiche unterteilt werden.

In Braunschweig sind 54 Ratsmitglieder zu wählen. Für einen Rat der Größe von 50 bis 59 Vertreterinnen und Vertretern ist eine Einteilung des Stadtgebiets in 4 bis 8 Wahlbereiche vorgeschrieben. Durch Ratsbeschluss ist das Stadtgebiet in 8 Gemeindewahlbereiche unterteilt.

In jedem Gemeindewahlbereich treten eigene Kandidatinnen und Kandidaten an, es gibt also für die Wahl des Rates 8 verschiedene Stimmzettel.

Würde diese Unterteilung nicht vorgenommen werden, müssten auf einem gemeinsamen Stimmzettel für ganz Braunschweig ca. 250 bis 300 Kandidatinnen und Kandidaten aufgelistet werden. Außerdem soll so ein gewisses Maß an persönlicher Beziehung zwischen Wählerschaft und kandidierenden Personen gewährleistet werden.

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