Bewerberinnen und Bewerber
Die Bewerberinnen und Bewerber (Kandidatinnen und Kandidaten) einer Partei werden von den wahlberechtigten Mitgliedern in einer extra dafür vorgesehenen Aufstellungsversammlung in geheimer Wahl gewählt.
Bei Kommunalwahlen können sich aber auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sowie Wählergruppen (mindestens drei Wahlberechtigte) zur Wahl stellen.
Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber gibt es auch bei Bundes- und Landtagswahlen bei den Kreiswahlvorschlägen, die mit der Erststimme direkt in das jeweilige Parlament gewählt werden können.
Da bei der Europawahl keine einzelnen Personen gewählt werden, können sich auch keine Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur Wahl stellen. Dafür können auch sonstige politische Vereinigungen antreten, die nicht den Status einer Partei besitzen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Außerdem sind in bestimmten Fällen Unterstützungsunterschriften erforderlich.