Höchstzahlverfahren

Das auch als Höchstzahlverfahren bekannte d`Hondtsche Sitzverteilungsverfahren geht zurück auf den belgischen Jurist Victor d`Hondt. Bei diesem Verfahren zur Zuteilung von Mandaten oder Sitzen werden die von den einzelnen Parteien erzielten Stimmenzahlen nacheinander durch die Zahlen 1, 2, 3 usw. geteilt. Jede Teilung ergibt eine sog. Höchstzahl, wobei die größte Höchstzahl Mandat Nr. 1, die zweitgrößte Höchstzahl Mandat Nr. 2 usw. erhält. Es werden so viele Höchstzahlen errechnet wie Mandate zu vergeben sind.

Beispiel

Es sind 8 Sitze zu vergeben:

Teiler A-Partei B-Partei C-Partei
Erhaltene Stimmen

10 000

6 000

1 500

Höchst-zahl Sitz-folge Höchst-zahl Sitz-folge Höchst-zahl Sitz-folge
 : 1

10 000

(1)

6 000

(2)

1 500

.

 : 2

5 000

(3)

3 000

(5)

 

.

 : 3

3 333

(4)

2 000

(8)

 

.

 : 4

2 500

(6)

1 500

.

 

.

 : 5

2 000

(7)

 

.

 

.

 : 6

1 666

.

 

.

 

.

demnach zuzuteilende Sitze

 

5

 

3

 

 



Zwei weitere Berechnungsverfahren werden bei Wahlen in Deutschland angewendet: Das Verfahren nach Hare/Niemeyer und das nach Sainte-Lague/Schepers. Alle drei Verfahren kommen meist zu demselben Ergebnis. In Grenzfällen kann die errechnete Sitzverteilung allerdings auch differieren. Ein ausführliches Beispiel zum Vergleich der Sitzverteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer und d`Hondt finden Sie unten bzw. einen Vergleich aller drei Verfahren auf den Seiten des Bundeswahlleiters.

Bei der Wahl zum Niedersächsischen Landtag wird das d`Hondtsche Verfahren angewendet.

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