Hare/Niemeyer

Bei dem Sitzverteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer werden die zu vergebenden Sitze mit der Zahl der Stimmen der einzelnen Partei multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Nun erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten "Reste" nach dem Komma, die sich bei der Berechnung ergeben, verteilt.

Beispiel:
Es sind 8 Sitze zu vergeben, drei Parteien haben insgesamt 17.500 gültige Stimmen erhalten:

gültige
Stimmen
Berechnung Ergebnis
mit Bruchteilen
Rangfolge der Bruchteile Sitze nach Bruchteilen Sitze gesamt 
Partei A

10 000

10 000 X 8
17 500

4,   57

(3.)

 

4

Partei B

6 000

6 000 X 8
17 500

2,   74

(1.)

1

3

Partei C

1 500

1 500 X 8
17 500

0,   67

(2.)

1

1

vergebene Sitze

 

6

 

2

8


Zwei weitere Berechnungsverfahren werden bei Wahlen in Deutschland angewendet: Das Verfahren nach d`Hondt und das nach Sainte-Laguë/Schepers. Alle drei Verfahren kommen meist zu demselben Ergebnis. In Grenzfällen kann die errechnete Sitzverteilung allerdings auch differieren. Ein ausführliches Beispiel zum Vergleich der Sitzverteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer und d`Hondt finden Sie unten bzw. einen Vergleich aller drei Verfahren auf den Seiten der Bundeswahlleitung (Öffnet in einem neuen Tab).

Das Verfahren Hare/Niemeyer wird seit 2006 bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen angewendet. Bei den Bundestagswahlen und den Europawahlen wurde es 2009 vom Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers abgelöst.

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