Kumulieren

Das Kumulieren von Stimmen gibt es in Niedersachsen nur im Kommunalwahlrecht bei der Wahl der Vertretungen, also in Braunschweig bei der Wahl des Rates der Stadt und bei der Wahl der Stadtbezirksräte.

Dabei hat die wählende Person die Möglichkeit, zwei oder alle drei der möglichen Stimmen auf die Gesamtliste einer Partei oder auf eine einzelne Bewerberin bzw. einen einzelnen Bewerber "anzuhäufen", also zu kumulieren.

Deshalb sind auf dem Stimmzettel hinter jedem Gesamtlistenvorschlag und jeder Bewerberin bzw. jedem Bewerber drei Kreise für Kreuze vorgesehen.

Beispiel:

Musterstimmzettel Kommunalwahl© Stadt Braunschweig - Wahlamt

Die wählende Person hat aber auch die Möglichkeit zu panaschieren.

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Bildnachweise

  • Stadt Braunschweig - Wahlamt