Menschen mit Behinderung

Zugang zum Wahllokal

Die meisten Wahllokale in Braunschweig sind rollstuhlgerecht oder zumindest rollstuhlgerecht mit Hilfe zugänglich. Einen Hinweis zum rollstuhlgerechten Zugang Ihres Wahllokals finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.

Die Einstufung aller Wahllokale können Sie unseren Informationen zu Wahlbezirken und Wahllokalen auf der Seite "Meine Wahl" entnehmen. Ist der Zugang zu Ihrem eigenen Wahllokal für Sie nicht möglich, können Sie an der Briefwahl teilnehmen, oder (außer bei den Wahlen zum Rat der Stadt und zu den Stadtbezirksräten) mit einem Wahlschein in einem anderen, rollstuhlgerechten Wahllokal wählen.

Stimmabgabe

Menschen, die nicht lesen können oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfe muss sich dabei auf das Notwendige beschränken. Die Hilfsperson ist, insbesondere natürlich über die Stimmabgabe der anderen Person, zur Geheimhaltung verpflichtet.

Blinde oder sehbehinderte Menschen können den Stimmzettel auch ohne Unterstützung einer anderen Person mit Hilfe einer Stimmzettelschablone kennzeichnen. Diese werden von den Blindenverbänden kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Kommunalwahlen steht dieses Hilfsmittel aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Stimmzettel nicht zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise