Wahlvorstand
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Als eigenständiges Wahlorgan überwacht der Wahlvorstand die Stimmabgabe in den allgemeinen Wahlbezirken, zählt die Stimmen aus und sorgt für die Übermittlung des Wahlergebnisses an die Beauftragten des Wahlamtes.
Der Wahlvorstand besteht aus
- einer oder einem Vorsitzenden,
- einer Schriftführerin oder einem Schriftführer (Schriftführung),
- je einer Stellvertretung der beiden zuvor genannten sowie
- in der Regel vier Beisitzerinnen und Beisitzern.
Alle diese sogenannten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden aus dem Kreis der wahlberechtigten Bevölkerung berufen. Das Wahlamt der Stadt Braunschweig setzt, soweit möglich, auf Freiwilligkeit bei der Besetzung dieser Wahlehrenämter.
Weitere Informationen zur Wahlhilfe finden Sie auf den Internet-Seiten des Wahlamtes zu diesem Thema. Dort können Sie sich bei Interesse auch gleich zur Wahlhilfe melden.