Wahlschein

Jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag aus einem wichtigen Grund das eigene Wahllokal nicht aufsuchen kann, erhält auf Antrag einen Wahlschein (bitte nicht mit der Wahlbenachrichtigung verwechseln). Zusammen mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person im Regelfall Briefwahlunterlagen, also den bzw. die Stimmzettel sowie einen Wahlbrief- und einen Stimmzettelumschlag.

Mit diesen Unterlagen kann die wahlberechtigte Person bei jeder Wahl bereits im Vorfeld ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Bei Europa- und Bundestagswahlen können Personen mit Wahlschein am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal Braunschweigs wählen gehen. Bei Landtagswahlen ist die Auswahl auf die Wahllokale des eigenen Wahlkreises begrenzt.

Wegen der vielen unterschiedlichen Stimmzettel ist es bei den Kommunalwahlen nicht möglich, mit Wahlschein im Wahllokal zu wählen. Personen mit Wahlschein bleibt dann nur die Briefwahl. Dies gilt jedoch nicht für eine einzeln durchgeführte Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und für eine darauf folgende Stichwahl.

Ein Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.  Rechtzeitig vor einer Wahl wird darüber hinaus ein Online-Antrag im Formularservice des Wahlamtes eingerichtet.

Wie ein Wahlschein aussieht und was er enthalten muss, können Sie sich in diesem Film (Link)MP4-Datei5,09 MB näher ansehen.

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